8 Jul 2007

Motu Proprio des Papstes: Messe nach dem Missale von 1962 als "außerordentliche Form"

Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI. vom 7. Juli 2007
Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ unterzeichnet. Es behandelt den Gebrauch der Römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der Reform der Messliturgie, die 1970 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erfolgte.Die Äußerungen des Papstes waren seit Monaten erwartet worden. Die vielen Nachrichten und Vermutungen haben für die Rezeption zwar Aufmerksamkeit und ein hohes Interesse, aber auch ein Klima der Mutmaßungen geschaffen. Jetzt sind die Dokumente endlich da. Auf sie kommt es an. Die folgenden Ausführungen wollen eine erste Hinführung sein, um den Hintergrund und die Zielsetzung der Äußerungen des Heiligen Vaters zu skizzieren.

Mit dem Schreiben erweitert der Heilige Vater die schon bislang bestehende Möglichkeit, die Liturgie nach dem früheren Missale zu feiern, die Papst Johannes Paul II. zuletzt im Motu Proprio „Ecclesia Dei“ von 1988 geordnet hatte. So tritt neben die „ordentliche Form“ des römischen Ritus, die sich in den nachkonziliar erneuerten Messbüchern findet, eine „außerordentliche Form“, die dem älteren römischen Missale folgt, das nach dem Konzil von Trient erarbeitet und zuletzt im Jahr 1962 herausgegeben wurde. Der Heilige Vater reagiert damit auf entsprechende inständige Bitten und will so denen großherzig entgegen kommen, die sich von der älteren Form der Messliturgie angezogen fühlen.

Mit seiner liturgischen Initiative möchte Papst Benedikt auch einen Beitrag zur Versöhnung in der Kirche leisten. In einem begleitenden Schreiben an die Bischöfe erinnert der Papst mit Recht an die Notwendigkeit, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen.“ Nachdrücklich unterstützen die deutschen Bischöfe dieses Anliegen und hoffen, dass das neue Motu Proprio und seine rechtlichen Bestimmungen eine Hilfe sind, die volle Einheit mit jenen herzustellen, die sich aufgrund der liturgischen Entwicklungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil von der Gemeinschaft mit dem Papst getrennt haben.

Schon seit längerer Zeit wurde allerdings die Befürchtung geäußert, eine erweiterte Zulassung der älteren Form der Liturgie wäre eine Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil und ein Rückfall hinter die von ihm angeordnete Liturgiereform. Wer jedoch die neuen Dokumente aufmerksam liest, wird schnell merken, dass der Papst weder die Entscheidungen des Konzils noch die Gültigkeit der Liturgiereform selbst in Frage stellt. In seinem Begleitschreiben wird vielmehr deutlich, dass niemand, der die volle Gemeinschaft mit der Kirche leben will, die Zelebration nach den erneuerten liturgischen Büchern prinzipiell ausschließen darf. So geht es dem Papst also darum, einzelnen Priestern und dauerhaft existierenden Gruppen, die sich der älteren Gestalt der Liturgie verbunden fühlen, den Zugang dazu großzügig zu erweitern. Doch folgt die Feier der Gemeindegottesdienste prinzipiell weiterhin der ordentlichen Form des römischen Ritus und damit den erneuerten liturgischen Büchern.

Die Kongregation für den Gottesdienst hatte erstmals 1984 den Bischöfen im Sinne eines „Indultes“ (rechtliche Ausnahmeentscheidung) die Vollmacht gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen die Messfeier nach dem Missale Romanum von 1962 zu erlauben. In Anwendung dieser Bestimmungen haben die deutschen Bischöfe in den vergangenen Jahrzehnten nach Möglichkeit entsprechende Bitten erfüllt. Bei einer Umfrage in den deutschen Bistümern konnten sie noch im vergangenen Jahr feststellen, dass im Großen und Ganzen der Bedarf an Messfeiern nach dem Missale Romanum von 1962 abgedeckt wird. Es wird sich zeigen müssen, wo darüber hinaus feste Gruppen existieren, die jetzt gemäß den Bestimmungen des Motu Proprio um eine Messfeier nach der außerordentlichen Form des römischen Ritus bitten.

Mit solchen Bitten werden Bischöfe und Pfarrer in Klugheit umgehen, damit nicht durch die pastorale Sorge um eine begrenzte und bestimmte Gruppe von Gläubigen die legitimen Anliegen der Gesamtgemeinde zu kurz kommen oder gar Streit und Zwietracht entstehen. Dabei ist zu beachten, dass die Messfeier nach dem Missale Romanum von 1962 nur entsprechend geeigneten Priestern erlaubt ist. Sofern ein Pfarrer nicht in der Lage ist, den berechtigten Wünschen dauerhaft existierender Gruppen nach einer Messfeier in der außerordentlichen Form nachzukommen, wird er sich deshalb mit dem Ortsbischof verständigen, ob und auf welche Weise die Bitte erfüllt werden kann.

Der Begleitbrief des Heiligen Vaters zeigt die tieferen Beweggründe des Motu Proprio. Zwischen der Edition des Römischen Messbuches von 1962 und seiner erneuten Reform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gibt es keinen „Bruch“, wie es vereinzelt behauptet wird. Es gibt keinen Graben zwischen „vorkonziliar“ und „nachkonziliar“. Vielmehr besteht eine Kontinuität der Entwicklung, die freilich nicht immer genügend zur Geltung gebracht wurde. Joseph Kardinal Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI., hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass das Messbuch Pauls VI. „in vielem eine wirkliche Verbesserung und Bereicherung brachte“ (Aus meinem Leben, Stuttgart 1998, 173 und 189). Dem Papst kommt es auf das lebendige Wachsen und so bei allen Unterschieden und Einschnitten auf die Einheit der Liturgiegeschichte an. Benedikt XVI. ist überzeugt, dass diese Sicht der Dinge auch den Weg zur Einheit und zur Versöhnung in der Kirche darstellt. Eine einfache Rückkehr zum Alten ist auch für den Papst keine Lösung. Er verlangt von allen Seiten tiefere Einsicht und eine spirituell verwurzelte Bewegung hin auf die gemeinsame Sache und darum auch zueinander. Dafür ist für alle eine Erneuerung der liturgischen Bildung notwendig.

In seinem Begleitbrief zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“ schreibt Papst Benedikt XVI.: „Die sicherste Gewähr dafür, daß das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden lässt.“ In der Tat bedarf die liturgische Erneuerung beständiger Bemühungen, die Liturgie der Kirche und vor allem die heilige Messe mit Ehrfurcht vor dem Heiligen und in kirchlichem Geist zu feiern. Immer wieder haben die Bischöfe dieses Anliegen in den vergangenen Jahren aufgegriffen (vgl. besonders das Pastorale Schreiben „Mitte und Höhepunkt des ganzen Lebens der christlichen Gemeinde“ vom 24. Juni 2003, Bonn 2003). Auch wo kein Bedarf nach liturgischen Feiern nach dem Missale von 1962 besteht, ist deshalb das neue Motu Proprio ein guter Anlass, mit neuer Aufmerksamkeit eine würdige Feier der Eucharistie und der anderen Gottesdienste zu fördern.

Die Bestimmungen des Motu Proprio erhalten am 14. September 2007 Rechtskraft. Die deutschen Bischöfe werden sich in ihren nächsten Sitzungen, beim Ständigen Rat am 27. August und besonders der Vollversammlung vom 24. bis 27. September 2007 in Fulda, intensiv mit dem Motu Proprio und dem Begleitbrief des Heiligen Vaters im Blick auf die Verwirklichung im kirchlichen Bereich unseres Landes befassen.

München/Bonn/Mainz, 7. Juli 2007

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